Antrag auf Abmeldung eines Hundes
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Der Hund ist abzumelden bei Wegzug, Abgabe oder bei Halterwechsel, Entlaufen, Diebstahl oder Ableben. Der Zeitraum beträgt 14 Tage nach Beendigung der Hundehaltung. Bei Abmeldung ist die Hundesteuermarke abzugeben bzw. an das Ordnungsamt der Stadt Bismark (Altmark) einzusenden.
Was wird benötigt?
- Hundesteuermarke
- Registrierung
Weiterführende Informationen
Bitte melden Sie sich zunächst an.