Antrag auf Kündigung einer Grabstätte
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Hier finden Sie den Onlineantrag zur Kündigung einer Grabstätte.
Das Einebnen der Grabstätte bedarf der vorherigen Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Eine eigenmächtige Einebnung bzw. Räumung einer Grabstätte ist nicht zulässig.
Das Einebnen der Grabstätte bedarf der vorherigen Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Eine eigenmächtige Einebnung bzw. Räumung einer Grabstätte ist nicht zulässig.
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