DEMO Antrag zur Anmeldung Hundesteuer
Jeder nach dem 01.03.2009 geborene Hund ist lt. Hundesteuergesetz im Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt (LSA) anzumelden. Dafür zuständig ist das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung. Über die Anmeldung zum Hunderegister wird eine Bescheinigung erteilt, diese ist mit 10,00 EUR kostenpflichtig. Auch jede weitere Änderung im Register (Adressänderung, Ummeldung) ist mit 5,00 EUR kostenpflichtig.
Diese Anmeldungen gelten gleichzeitig als Steueranmeldung.
Für die Hundesteuer gelten in der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) derzeit die in der 1. Änderungssatzung der Satzung der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
über die Erhebung der Hundesteuer festgelegten Steuersätze.
Ein Hund ist innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme bei der Stadt Dessau-Roßlau steuerlich anzumelden, ungeachtet der tatsächlichen Steuerpflicht.
Was wird benötigt?
- Farbfoto vom anzumeldenden Hund
- Registrierung
- Registrierung