Antrag auf Kündigung einer Grabstätte

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Hier finden Sie den Onlineantrag zur Kündigung einer Grabstätte.
Das Einebnen der Grabstätte bedarf der vorherigen Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Eine eigenmächtige Einebnung bzw. Räumung einer Grabstätte ist nicht zulässig.
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