Antrag auf Einsichtnahme in Bau- und Hausakten

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Bau- und Hausakten können von den Eigentümern der Objekte oder von deren Bevollmächtigten eingesehen werden.  Im Vorfeld ist ein Eigentumsnachweis wie z.B. ein aktueller Grundbuchauszug, ein aktueller Kaufvertrag oder der Erbnachweis notwendig. Bei Bevollmächtigten ist zusätzlich die Vollmacht erforderlich. Dies schützt vor unbefugter Einsichtnahme in datenschutzrelevante Unterlagen.

Mit der Nutzung werden Gebühren nach der Gebührensatzung der Stadt Bismark (Altmark) erhoben. Ebenso für die Anfertigung von Kopien und Scans, wobei ein Anspruch auf sofortige Herstellung dieser nicht besteht.

Die Einsichtnahme erfolgt nach Terminvereinbarung.
Zum vereinbarten Nutzungstermin ist außerdem ein gültiges Personaldokument vorzulegen.

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Was wird benötigt?

  • Ein aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 6 Monate)
  • Personalausweis
  • Registrierung
  • Registrierung
  • Vollmacht vom Grundstückseigentümer (optional)

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