Antrag zur Herstellung einer Zufahrt

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Auszuführende Firma
Vor Beginn der Arbeiten muss die vom Antragsteller gewählte Firma eine Genehmigung zur Ausführung dieser Maßnahme beim Bauamt einholen.
Die Firma muss die notwenigen gewerblichen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen.
Ein Eintrag In der Handwerksrolle für Straßenbauarbeiten wird vorausgesetzt.


Verkehrsregelung
Vor Beginn der Bauarbeiten ist von der auszuführenden Firma über das Serviceportal (serviceportal.stadt-bismark.de) oder beim Ordnungsamt der Stadt Bismark (Altmark)
ein Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen (§ 45 StVO) zu stellen.

Fertigstellung und Abnahme
Nach Fertigstellung Ist die Abnahme beim Bauamt zu beantragen. Die Leistung wird durch das Bauamt förmlich abgenommen. Bis zur Abnahme Ist der Antragsteller als Veranlasser
der Maßnahme bzw. die beauftragte Firma für die Verkehrssicherheit Im Bereich der Baustelle voll verantwortlich.

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