Antrag auf Lagerfeuer

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Sie wolle als Verein ein Lagerfeuer mit Ihren Mitgliedern veranstalten oder als Privatperson mit Familie und Freunden?

Dann finden Sie hier den passenden Antrag für ihren gemütlichen Abend am Feuer.

Brauchtumsfeuer sind mindestens drei Wochen vor dem beabsichtigten Termin anzuzeigen! Bei Nichteinhaltung dieser Frist besteht die Möglichkeit des Verbotes.

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