DEMO Antrag zur Anmeldung Hundesteuer

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Jeder nach dem 01.03.2009 geborene Hund ist lt. Hundesteuergesetz im Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt (LSA) anzumelden. Dafür zuständig ist das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung. Über die Anmeldung zum Hunderegister wird eine Bescheinigung erteilt, diese ist mit 10,00 EUR kostenpflichtig. Auch jede weitere Änderung im Register (Adressänderung, Ummeldung) ist mit 5,00 EUR kostenpflichtig.

Diese Anmeldungen gelten gleichzeitig als Steueranmeldung.

Für die Hundesteuer gelten in der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) derzeit die in der 1. Änderungssatzung der Satzung der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
über die Erhebung der Hundesteuer festgelegten Steuersätze.

Ein Hund ist innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme bei der Stadt Dessau-Roßlau steuerlich anzumelden, ungeachtet der tatsächlichen Steuerpflicht.

Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor, wenn

  • der Hund, nach dem 28. Februar 2009 geboren wurde,
  • der Hund der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier , Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander angehört,
  • bei dem Hund eine Gefährlichkeit vermutet oder im Einzelfall behördlich festgestellt wurde,

Die Anmeldung beinhaltet auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Über die Anmeldung erteilt Ihnen die zuständige Stelle eine Bescheinigung.

Die von der Hundehalterin oder dem Hundehalter übermittelten Angaben werden in dem Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt gespeichert.

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Was wird benötigt?

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